Wir vermieten sowohl unsere Harfen, als auch die anderen Instrumente, die Sie auf unserer Internetseite  finden.
 
Automatisierte Abläufe (Online Vertragsabschluss) bei der Miete von Instrumenten, halten wir nicht für Sinnvoll. Wir bevorzugen das Gespräch oder den persönlichen Kontakt zu unseren Kunden, um ihren Bedürfnissen bestmöglich gerecht werden zu können, ordentlich beraten zu können und Fragen zu beantworten. Über einen Besuch von Ihnen freuen wir uns besonders. Dann können Sie auch gleich unsere Vorführinstrumente ausprobieren und ganz praktisch herausfinden, welches Instrument Ihnen am meisten zusagt.

Wenn Sie Interesse an einem Mietinstrument haben, rufen Sie uns doch einfach unter 075049718973 an oder schreiben Sie uns eine Nachricht an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
 
Mit unseren Mietbedingungen möchten wir unseren Kunden eine möglichst große Flexibilität bieten und den Harfen-Anfängern einen einfachen, stressfreien und risikolosen Start ermöglichen.
 
Das Mieten kann besonders attraktiv sein, wenn beispielsweise
- das Spielen des Instruments erst begonnen wird und noch nicht fest steht, ob aus dem 
  anfänglichen Interesse eine dauerhafte Leidenschaft werden wird
- das Instrument bei den kleinen Harfenschülern im Laufe der Zeit mitwachsen soll
- am Anfang des Harfespielens noch keine Erfahrungen oder konkreten Vorstellungen darüber
  bestehen, welche Eigenschaften einem am Instrument besonders wichtig sind
- ewig lange Wartezeiten überbrückt werden sollen (Wartezeit. bis zum Beginn des 
  Musikunterrichts oder bis zur Fertigstellung einer individuellen Konzertharfe usw.. )
 
Hier sind wichtige Eckpunkte der Mietbedingungen:
- die Mietzahlungen werden bei Übernahme des Instruments voll angerechnet. Wann oder ob das
  sein soll, entscheidet der Kunde.
- die Anrechnung der bisherigen Mietzahlungen für die Übernahme des Instruments, ist auf Dritte
  übertragbar.
- beim Wechsel auf ein anderes Instrument, werden die bisherigen Mietzahlungen zu 90%
  angerechnet.
- wegen den für uns stark stark gestiegenen Kosten erheben wir derzeit eine Einrichtungsgebühr,
  die am Beginn des Mietverhältnisses fällig ist und bei Übernahme nicht angerechnet wird. Sie
  ist nicht auf Dritte übertragbar.
- auf Wunsch kann ein neues Instrument gemietet werden
- kurze Kündigungsfrist zum Ende des laufenden Monats
- Mindestmietdauer 3 Monate
- günstige Transportkosten